Tierhaltung

Tierhaltung


Wir bieten umfassende Beratung beim allen rechtlichen Fragen zur Haltung und Pflege.

Haustiere benötigen bei artgerechter Haltung ausreichend Pflege, bei der man mit einer Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen in Berührung kommt - wir unterstützen Sie bei der Verfolgung Ihrer Interessen und Rechte.

Unser Beratungsangebot insbesondere bei Fragen zu

  • Versicherungen

    Auch die Versicherungswirtschaft hat erkannt, dass Ihr Tier Schutz bedarf und lockt mit verschieden Leistungsversprechen wie Krankenversicherung, OP-Versicherung, zusätzlicher Haftpflicht-Versicherung u. v. m.

    Im Schadensfall kümmern wir uns darum, dass es nicht nur bei einem Versprechen bleibt und der Versicherer auch tatsächlich in die Regulierung eintritt. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung  und realisieren Ihren versicherungsvertraglich garantierten Leistungsanspruch.

  • Behandlungsvertrag

    Ob Hund, Katze, Pferd, Schlange oder Kanarienvogel – für Haustierbesitzer ist die medizinische Versorgung des nicht-zweibeinigen Familienmitglieds fast ebenso wichtig wie die eigene. Dennoch erscheinen Tierarztkosten oft überraschend hoch und können gerade bei unerwarteten Arztbesuchen und Notfällen ein tiefes Loch in die Haushalts- oder Urlaubskasse reißen. Besonders unangenehm ist es – wohl für alle Beteiligten – wenn die vorgenommene Behandlung keinerlei Erfolg hatte oder der Tierarzt sich sogar getäuscht und falsch behandelt hat. Bei rechtlichen Fragen rund um die medizinische und therapeutische Behandlung Ihres Tieres stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Dienstleistungen

    Ob mit dem Tierarzt, Physiotherapeut, Frisör, Trainer, Pfleger, Einzelhändler Heimtierbedarf u. v. a. Tagtäglich gehen Sie als Tierhalter Rechtsbeziehungen mit den Dienstleistern rund um Ihr Tier ein. Gerne stehen wir Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern bei mangelhafter Leistung und/oder Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen beratend und unterstützend zur Seite.

  • Tierpension

    Werden Tiere in einer Pension untergebracht, raten wir zum Abschluss eines Betreuungsvertrages. Darin werden alle Regelungen und Leistungen aufgenommen, auch beispielsweise, dass im Krankheitsfall ein Tierarzt aufgesucht wird. Zudem können hier auch Anweisungen des Herrchens schriftlich festgehalten werden. Sowohl der Nachbar, als auch professionelle Betreuer wie Tiersitter oder Tierpensionen sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass dem Tier nichts passiert, es nicht wegläuft oder gar gestohlen wird. Sollten Sie rechtliche Fragen zum Thema Tierpension haben, sprechen Sie uns einfach an!

  • Öffentliche Vorschriften

    Welche Tiere überhaupt gehalten werden dürfen, richtet sich vor allem danach, ob diese Tiere konkret oder abstrakt gesehen eine Gefahr darstellen. Daher bestimmt sich dies in erster Linie nach dem Gefahrenabwehrrecht, auch Polizeirecht genannt.


    Allgemeine Regelungen zur Tierhaltung finden sich auch im Tierschutzrecht. Die Haltung von Wildtieren kann darüber hinaus durch Vorschriften des Artenschutzes eingeschränkt sein. So ist für viele Arten die legale Haltung durch eine Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, in EU-Recht umgesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich (meist, nach der englischen Abkürzung „CITES-Bescheinigung“ genannt).

  • Vereine und Verbände

    Als spezialisierte Rechtsanwälte setzen wir uns in allen vereinsrechtlichen Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten für Sie ein. Wir informieren, beraten und vertreten Vereinsgründer, Vorstände von Vereinen als auch deren Mitglieder von Vereinen (Tierschutzvereine, Tierschutzorganisationen, Zuchtvereine, Züchter, Tiersportverbände) Sprechen Sie uns einfach an!

Share by: